Haustiere

Haustiere

Seit Juli 2004 haben Norwegen und die EU ein gemeinsames Regelwerk bei der Einfuhr von Hunden und Katzen haben (2003/998/EWG).
Norwegen und Sweden sind Tollwutfreie Länder. Deshalb gelten für diese Länder besondere Regeln bei der Einfuhr aus Ländern wo Tollwut vorkommt. Folgende Dokumentation muss bei der Einfuhr beim Zoll vorgelegt werden: Ausweis - blauer EWG-pass für Hund/Katze, ausgestellt von einem bemächtigten Tierarzt.

Identifikation – Transponder (Chipkarte) oder lesbare Tätowierung.

Tollwutimpfung – Beachten Sie bitte, dass die Impfung gültig ist! Das heißt, dass das Tier im Einklang mit dem Empfehlungen des Herstellungslabors, gegeben falls eine gültige Auffrischungsimpfung, mit einem inaktivierten Impfstoff mit einem Wirkungsgrad von mindestens einer internationalen Antigeneinheit (WHO-Norm), geimpft worden ist.

Eine Blutprobe - zur Feststellung der Tollwutantikörpertieter des Tieres vorgenommen zwischen 120 und 365 Tage nach der letzten Tollwutimpfung.

Bandwurmbehandlung – mit Praziquantel innerhalb der letzten 10 Tage vor der Einfuhr. Innerhalb der ersten 7 Tage nach der Einfuhr muss diese Behandlung wiederholt, und im Pass vom Tierarzt eingetragen werden. Bei der Grenze müssen die Dokumente beim Zoll vorgelegt werden.